05.12.2024 - 6 Hebesatzsatzung der Gemeinde Hammer a. d. Uecke...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Frau Jessica Pinske, Sachbearbeiterin Steuern erläutert die vorliegende Hebesatzsatzung der Gemeinde für das Haushaltsjahr 2025.

Ab 01.01.2025 tritt die Grundsteuerreform in Kraft.  Im Haushaltsplan für 2025 sind aufgrund der Grundsteuerreform keine Angaben zum Hebesatz der Grundsteuer B gemacht worden, der aufkommensneutrale Ertrag wurde aber schon für das Jahr 2025 eingeplant. Aufkommensneutral heißt, was 2024 eingenommen worden ist, soll 2025 auch wieder angesetzt werden.

Die Hebesätze werden ab dem Haushaltsjahr 2025 wie folgt festgesetzt:

400 % Grundsteuer A

380 % Grundsteuer B (wird von 420 % auf 380 % abgesenkt)

400 % Gewerbesteuer

Bis zum 30.06.2025 können noch Anpassungen vorgenommen werden.

 

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Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hammer a. d. Uecker beschließt in ihrer Sitzung am 05.12.2024 die als Anlage 1 beigefügte Satzung über die Festsetzung der Hebesätze für die Grundsteuer und Gewerbesteuer in der Gemeinde Hammer a. d. Uecker (Hebesatzsatzung). Um die Aufkommensneutralität der Grundsteuern für die Gemeinde zu wahren und damit die für das Haushaltsjahr 2025 geplanten Einnahmen aus der Grundsteuer A und B zu erzielen, sind diese im zweiten Quartal 2025 zu überprüfen und die Hebesätze gegebenenfalls bis zum 30.06.2025 anzupassen.

 

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Abstimmungsergebnis:

einstimmig

mehrheitlich

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

laut Vorschlag

Abweichend

X

-

7

0

0

X

-

Wegen Mitwirkungsverbot ausgeschlossen: 0

 

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Anlagen zur Drucksache

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