05.12.2024 - 11 Bebauungsplan Nr. 03/2024 "Solarfeld Liepe" der...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Melle unterliegt gemäß § 24 Kommunalverfassung MV dem Mitwirkungsverbot und nimmt nicht an der Beratung und Beschlussfassung teil.

Herr Zobel

Die überwiegende Meinung der Einwohner in Liepe möchte im Ortsteil was verändern. Sie möchten nicht immer finanziell von der Gemeinde Hammer abhängig sein. Die Mittel könnten sinnvoll im Ortsteil eingesetzt werden.

Heute besprechen wir noch nicht die Errichtung selbst, sondern es geht um den Aufstellungsbeschluss.

Die Einwohner in Liepe fragen ständig nach, wann das Solarfeld errichtet wird. Sie möchten die Mittel für Straßenbeleuchtung und Unterhaltung des Wegebaus einsetzen.

Frau Klementz befragt Herrn Zobel, ob alle Eigentümer der Flächen einverstanden sind. Wie wird verfahren, wenn sie ihr Einverständnis nicht erteilen?

Herr Zobel bejaht die Frage. Es sind alle betroffenen Eigentümer befragt worden.

Gemäß § 17 Abs. 2 Kommunalverfassung MV wird Herr Rosenthal von der Solarfeldfirma als Sachverständiger zugelassen. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hammer a. d. Uecker beschließt, Herrn Rosenthal in der Sache anzuhören (7 Ja-Stimmen).

Herr Rosenthal äußert, dass die Firma kein Interesse daran hat, eine Photovoltaikanlage zu errichten, wenn die Betroffenen das ablehnen. Es könnte aber die Situation eintreten, wenn die betroffenen Flächen mittig liegen, die weiteren daneben liegenden Flächen nicht planbar sind.

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Beschluss:

 

1. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hammer an der Uecker beschließt in ihrer Sitzung am 05.12.2024 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 03/2024 "Solarfeld Liepe". Der Geltungsbereich ist in Anlage 1 dargestellt.

 

Der Geltungsbereich umfasst folgende Flurstücke:

Gemarkung: Liepe

Flur:     1

Flurstücke: 32/5

 

Gemarkung: Liepe

Flur:  2

Flurstücke: 28, 41, 42, 43, 44, 45, 46, 47, 64, 65, 70, 71, 74, 75, 76/1, 76/2, 78/1, 78/4, 77/1, 77/2 und 78/1

 

Gesamtgröße: ca. 58,8 ha

 

Ziel ist die Schaffung von Baurecht für die Errichtung einer Freiflächen Photovoltaikanlage.

 

2. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2

BauGB.

 

3. Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange

und die Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umgang

und Detailierungsgrad der Umweltprüfung nach § 4 Abs. 1 BauGB soll elektronisch

hingewiesen werden.

 

4. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die

allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll in

Form einer Auslegung des Vorentwurfs im Internet sowie ergänzend in Papierform erfolgen.

Der Inhalt der Bekanntmachung der Veröffentlichung im Internet und die nach § 3 Abs. 1 BauGB auszulegenden Unterlagen sollen über das Bau- und Planungsportal M-V zugänglich gemacht werden.

 

5. Dieser Beschluss wurde maschinell erstellt und ist ohne Unterschrift gültig.

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Abstimmungsergebnis:

einstimmig

mehrheitlich

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

laut Vorschlag

Abweichend

-

X

4

2

0

X

-

Wegen Mitwirkungsverbot ausgeschlossen: 1

 

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Anlagen zur Drucksache