02.09.2025 - 6 Bebauungsplan Nr. 50/2025 "Lückenschluss Drögeh...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6
- Datum:
- Di., 02.09.2025
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Sitzung
- Raum:
- Regionale Schule Albert-Einstein Raum 308
- Ort:
- Beratung:
- öffentlich
- Drucksachenart:
- Drucksache
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Paul Berndt
- Beschluss:
- verwiesen
Wortprotokoll
Herr Port erläutert, dass mit diesem Aufstellungsbeschluss der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Lückenschluss Drögeheide abgestimmt werden soll. Die Fläche der beiden Eigentümer erstreckt sich für die Wohnungsbaugesellschaft Torgelow mbH auf ca. 1 ha und von der Stadt Torgelow auf ca. 1,2 ha.
Beschluss:
- Der Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Bau, Verkehr und Umwelt beschließt in seiner Sitzung am 02.09.2025 dem Hauptausschuss die Empfehlung für die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 50/2025 "Lückenschluss Drögeheide" nach § 13a BauGB (Bebauungsplan der Innenentwicklung) an die Stadtvertretung zur Beschlussfassung zu überweisen. Der Geltungsbereich ist in Anlage 1 dargestellt.
Der Geltungsbereich umfasst folgende Flurstücke:
Gemarkung: Neuenkrug-Forst
Flur: 3
Flurstücke: 9/11, 6/61 (teilweise), 9/2 (tw.), 6/59 (tw.), 6/38 (tw.), 6/6, 6/17,
11/1, 11/2, 6/53 (tw.), 6/56 (tw.), 11/3 (tw.)
Gesamtgröße: ca. 2,9 ha
Ziel ist die Schaffung von Baurecht für Wohngebäude.
- Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB.
- Von der frühzeitigen Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie einer Umweltprüfung wird gemäß § 13a BauGB abgesehen.
- Es ist ortsüblich bekannt zu machen, wo sich die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten kann und dass sich die Öffentlichkeit innerhalb einer bestimmten Frist zur Planung äußern kann.
- Der Flächennutzungsplan der Stadt Torgelow weist gegenwärtig ein Mischgebiet nach § 6 BauNVO aus. Im Bebauungsplan ist ein allgemeines Wohngebiet nach § 4 BauNVO vorgesehen. Der Flächennutzungsplan wird zum Satzungsbeschluss in Form der Berichtigung verfahrensfrei angepasst nach § 13a Abs. 2 Nr. 2 BauGB
Anlagen zur Drucksache
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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2
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(wie Dokument)
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1,9 MB
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