20.05.2025 - 5 Vorstellung des Einzelhandelskonzeptes durch He...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5
- Datum:
- Di., 20.05.2025
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 17:30
- Anlass:
- Sitzung
- Raum:
- Beratungsraum 1.22/1.23
- Ort:
- Bahnhofstraße 2, 17358 Torgelow
Wortprotokoll
Herr Komossa startet seinen Vortrag mit der Erläuterung eines Einzelhandelskonzeptes. Folgende Aspekte fließen ein: Angebot, Nachfrage, Recht und Stadtentwicklung.
Der Untersuchungsaufbau gliedert sich zum einen in ein Sortimentskonzept und zum anderen in das Zentren- und Standortkonzept.
Auf der Folie 6 ist die aktuelle Einzelhandelssituation von Torgelow abgebildet. Vorhanden sind 49 Einzelhandelsbetriebe mit einer Verkaufsfläche von 22.255 m².
In der Folie 8 werden die Einzelhandelsumsätze der Kaufkraft gegenübergestellt. Die Kaufkraft ist unter folgenden Punkten stark ausgeprägt: Nahrungs- und Genussmittel, Gesundheit/Körperpflege, Bekleidung/Schuhe/Sport, Hausrat/Einrichtung/Möbel, Bau-, Heimwerker-, Gartenbedarf und der Einzelhandel insgesamt. Herr Komossa leitet hieraus eine große Versorgungsbedeutung für die Stadt Torgelow und das Umland ab. Dies liegt natürlich auch am innerstädtischen Fachmarktzentrum. Zu beachten sei, dass das Angebot in der Breiten Straße abschmilzt. Es wird wichtig sein, eine qualifizierte Nachversorgung bereitzuhalten und eine multifunktionale Innenstadt zu sichern und zu halten.
In der Analyse der Nahversorgung ist festzustellen, dass Torgelow ein umfassendes Nahversorgungsangebot aufweisen kann. Herr Komossa stellt folgende Steuerungsempfehlungen vor:
Zentraler Versorgungsbereich Einkaufsinnenstadt:
- Keine Beschränkungen
- Sicherung und Stärkung der Innenstadt als multifunktionales Stadtzentrum
- Erhalt und Ausbau der grundzentralen Versorgungsfunktion
- Sicherung der Magnetfunktion für die Bahnhofstraße (derzeit Kaufhaus HENWI)
- Ausbau und stellenweise Aufwertung der kleinteiligen Einzelhandels-, Gastronomie und Dienstleistungsstrukturen in der Breite Straße
- Reduzierung der Leerstände
- Verbesserung der Aufenthaltsqualität, z. B. durch Spielmöglichkeiten
- Erweiterung des Rossmann-Drogeriemarktes auf zukunftsfähige Flächengröße
- nach Verlagerung und Vergrößerung von Rossmann stellt bisherige Rossmann-Fläche eine Potenzialfläche innerhalb des Fachmarktzentrums dar
- mittelfristig Erweiterung von Lidl und Netto Marken-Discount zu empfehlen
Nahversorgungsstandorte:
- kleinflächiger Einzelhandel mit nahversorgungsrelevanten Sortimenten zulässig
- großflächiger Einzelhandel mit nahversorgungsrelevanten Sortimenten möglich, wenn ZVB nicht wesentlich beeinträchtigt werden
- Ziel: Sicherung der wohnortnahen Versorgung
Steuerungsempfehlungen: Siedlungsräumlich integrierte Lagen (z. B. Wohngebiete):
- kein großflächiger Einzelhandel
- zentrenrelevante Sortimente nicht neu ansiedeln, da diese in die Innenstadt gehören
Steuerungsempfehlungen: Siedlungsräumlich nicht integrierte Lagen (z. B. Gewerbegebiete):
- kein weiterer Einzelhandel, Flächen für produzierendes Gewerbe vorhalten
- Ansiedlung von Betrieben mit nicht zentrenrelevanten Sortimenten zulässig, wenn in integrierten Lagen nicht möglich und ZVB nicht wesentlich beeinträchtigt wird
- Ausnahme: Eigenproduktion / Annexhandel / Handwerk zulässig; Hofläden zulässig
Anhand der Folie Nummer 18 stellt Herr Komossa die Wirkungsanalyse für Wreesmann für den Standort des ehemaligen Penny-Marktes vor. Als Wettbewerber des Sortiments von Haushaltswaren, Glas/Keramik/Porzellan sowie Bau-Heimwerker-, Gartenbedarf sind OBI, Gartencenter Runge, FB Handwerks- und Industriebedarf sowie Randsortimente Discounter/Fachmärkte gelistet. Folgende Schlussfolgerungen ergeben sich hieraus:
- Reduzierung des Angebots im OBI Baumarkt durch wettbewerbliche Effekte nicht auszuschließen
- geringe Kaufkraftrückholung möglich (Ducherow, Pasewalk, Ueckermünde)
- Schwächung der Innenstadt nicht zu empfehlen
- von einer Öffnung des Bebauungsplans für potenziell zentrenschädigende Nutzungen wird abgeraten. Um eine Beeinträchtigung der Magnetbetriebe in der Innenstadt angesichts des prognostizierten Bevölkerungs- und Kaufkraftrückgangs zu verhindern wird empfohlen, einen Sonderpostenmarkt nicht außerhalb der Innenstadt anzusiedeln
Anschließend stellt Herr Komossa die zweite Wirkungsanalyse vor. Betreffend ist der Woolworth für den ehemaligen Aldi-Standort. In den Sortimenten Bekleidung, Haushaltswaren sowie Glas, Porzellan und Keramik könnten die Veränderungen Einfluss auf die Wettbewerber HENWI, NKD, TAKKO, Ernsting’s Family, Obi sowie auf die Randsortimente bei Discountern und Fachmärkten haben. Folgende Schlussfolgerungen ergeben sich hieraus:
- Kaufhaus HENWI in Haupt und Nebensortiment betroffen, Verschlechterung des Angebots möglich
- Wegfall von HENWI würde Bahnhofstraße deutlich schwächen
- Schädliche Auswirkungen i.S.d . §34 Abs. 3 BauGB zu befürchten
- Schwächung der Innenstadt nicht zu empfehlen
- die leerstehende Immobilie an der Espelkamper Straße bietet sich eher für nicht zentrenrelevante Sortimente, Handwerk oder Gewerbe an. Ein Ausschluss von Einzelhandelsbetrieben mit zentrenrelevanten Kernsortimenten ist über einen Bebauungsplan nach §9 Abs. 2a BauGB möglich
Herr Stüwert erkundigt sich nach der Art der Erhebung der ausgewiesenen Daten.
Herr Komossa erläutert, dass die Flächen betreten und entsprechend nach dem Sortiment aufgenommen wurden. Ebenso wurden Gespräche mit einigen Betrieben geführt. Weiterhin nutzte die GMA übliche Branchenkennziffern was durchschnittliche Flächenproduktivitäten (Umsatz pro m² Verkaufsfläche) betrifft.
Herr Stüwert greift die Thematik der Folie 8 „Einzelhandelszentralität Torgelow“ auf.
Herr Komossa erläutert, dass bei der Überschreitung der roten Leitlinie deutlich mehr Kaufkraft von außerhalb nach Torgelow kommt.
Nach einem regen Austausch innerhalb des Gremiums bezüglich dem Restpostensondermarktes, dessen Sortimentes und Standortes, bekundet
Frau Pukallus, dass die Verwaltung dem Unternehmen Wreesmann auf Grundlage des Beschlusses in der Stadtvertretersitzung vom 28.05.2024 mit der Drucksache Nummer 00-60-101-2024, bereits eine Absage ausgesprochen hat. Es ist zu beachten, dass jegliche anderen Anfragen von Firmen/Unternehmen immer separat betrachtet und besprochen werden.
Nach der Anfrage zu Woolworth, gibt Frau Pukallus bekannt, dass diese die Baugenehmigung durch die untere Bauaufsichtsbehörde versagt bekommen haben.
Herr Komossa verlässt die Sitzung 18:23 Uhr.
