18.06.2025 - 8 Hebesatzsatzung der Stadt Torgelow für das Haus...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 8
- Sitzung:
-
5. Sitzung der Stadtvertretung
- Gremium:
- Stadtvertretung
- Datum:
- Mi., 18.06.2025
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Sitzung
- Raum:
- Ueckersaal
- Ort:
- Bahnhofstraße 2, 17358 Torgelow
- Beratung:
- öffentlich
- Drucksachenart:
- Drucksache
- Federführend:
- Innere Verwaltung und Finanzen
- Bearbeiter:
- Marina Gajewi
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Beckert erteilt Frau Gajewi das Wort.
Frau Gajewi gibt Erläuterungen zur Hebesatzsatzung.
- Die Erhebung der Grundsteuer erfolgt ab dem 01.01.2025 auf Basis der Planzahl für das Jahr 2024 unter der Prämisse der Aufkommensneutralität für die Gemeinde.
- Grundsätzlich wird auch weiterhin zwischen der Grundsteuer A (für land- und forstwirtschaftlich genutzten Grundbesitz) und der Grundsteuer B (für bebaute und unbebaute Grundstücke) unterschieden.
- Mit der Grundsteuerreform verändern sich alle Grundsteuerwerte im Stadtgebiet.
- Die inzwischen aufgrund des neuen Gesetzes erfolgten völlig neuen Bewertungen durch die Finanzämter und neu erstellten Messbescheide bilden die Grundlage für die Erhebung der Grundsteuer ab dem 01.01.2025.
- Für die Berechnung des Hebesatzes wird von einem gleichbleibenden Aufkommen ausgegangen, um die politische Zielstellung der Aufkommensneutralität einzuhalten. Aufkommensneutralität bedeutet, dass das Volumen der im Stadtgebiet erhobenen Grundsteuer in 2025 dem Volumen entsprechen soll, welches in 2024 nach altem Recht erhoben wurde.
Anlagen zur Drucksache
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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51,1 kB
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