18.06.2025 - 8 Hebesatzsatzung der Stadt Torgelow für das Haus...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Beckert erteilt Frau Gajewi das Wort.

 

Frau Gajewi gibt Erläuterungen zur Hebesatzsatzung.

 

  • Die Erhebung der Grundsteuer erfolgt ab dem 01.01.2025 auf Basis der Planzahl für das Jahr 2024 unter der Prämisse der Aufkommensneutralität für die Gemeinde.
  • Grundsätzlich wird auch weiterhin zwischen der Grundsteuer A (für land- und forstwirtschaftlich genutzten Grundbesitz) und der Grundsteuer B (für bebaute und unbebaute Grundstücke) unterschieden.
  • Mit der Grundsteuerreform verändern sich alle Grundsteuerwerte im Stadtgebiet.
  • Die inzwischen aufgrund des neuen Gesetzes erfolgten völlig neuen Bewertungen durch die Finanzämter und neu erstellten Messbescheide bilden die Grundlage für die Erhebung der Grundsteuer ab dem 01.01.2025.
  • Für die Berechnung des Hebesatzes wird von einem gleichbleibenden Aufkommen ausgegangen, um die politische Zielstellung der Aufkommensneutralität einzuhalten. Aufkommensneutralität bedeutet, dass das Volumen der im Stadtgebiet erhobenen Grundsteuer in 2025 dem Volumen entsprechen soll, welches in 2024 nach altem Recht erhoben wurde.

 

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Beschluss:

 

Die Stadtvertretung beschließt in ihrer Sitzung am 18.06.2025 die als Anlage 1 beigefügte Satzung über die Festsetzung der Hebesätze für die Grundsteuer und Gewerbesteuer in der Stadt Torgelow (Hebesatzsatzung).

 

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Abstimmungsergebnis:

einstimmig

mehrheitlich

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

laut Vorschlag

Abweichend

X

-

8

0

3

X

-

Wegen Mitwirkungsverbot ausgeschlossen: 0

 

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Anlagen zur Drucksache

Online-Version dieser Seite: https://torgelow.sitzung-mv.de/public/to020?SILFDNR=328&TOLFDNR=4527&selfaction=print