19.02.2025 - 6 Jahresabschluss zum 31.12.2023 der Stadtwerke T...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6
- Datum:
- Mi., 19.02.2025
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 17:30
- Anlass:
- Sitzung
- Raum:
- Beratungsraum 1.22/1.23
- Ort:
- Bahnhofstraße 2, 17358 Torgelow
- Beratung:
- öffentlich
- Drucksachenart:
- Informationsdrucksache
- Federführend:
- Innere Verwaltung
- Bearbeiter:
- Anett Witthuhn
Herr Stüwert erteilt Herrn Gutgesell das Wort.
Herr Gutgesell gibt Ausführungen zum Jahresabschluss 2023 der Gesellschaft. Er benennt ebenfalls die Energie-Krise sowie den Ukraine Krieg als präsente Themen im Geschäftsjahr 2023.
Die Liquidität der Gesellschaft war und ist nach wie vor gegeben und es gibt keine bestandsgefährdende Situation.
Herr Stüwert erkundigt sich, ob die Beschaffung einer Hackschnitzelanlage bereits stattgefunden hat.
Herr Gutgesell berichtet das im Quartierskonzept die zukünftige Wärmekonzeption enthalten ist. Hier wurde auch ein entsprechender Förderantrag gestellt. Die Gesellschaft plant mit der Förderung das Fernwärmenetz im Bereich der Albert-Einstein-Straße/Heinrich-Hertz-Straße zu erweitern. Bisherige Erzeugungsanlagen wie Gaskessel sollen abgelöst werden.
Herr Stüwert bezieht sich auf den Lagebericht und hinterfragt die 1.226 Kunden im Bereich der Elektroversorgung. Gibt es Bestrebungen diesen Teil zu erhöhen?
Herr Gutgesell berichtet, dass diese Zahl stetig steigt. Als großen Vorteil bieten die Stadtwerke persönlichen Service vor Ort an und dies schätzen die Kunden.
Der Ausschuss für Wirtschaft, Stadtmarketing und Tourismus nimmt in seiner Sitzung am 19.02.2025 den Jahresabschluss der Stadtwerke Torgelow GmbH für das Wirtschaftsjahr 2023 mit folgenden Daten zur Kenntnis:
- Aktiva und Passiva betragen 11.759.402,56 €.
- Die Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr 2023 schließt mit einem Jahresüberschuss von 1.123.311,88 € ab, von dem ein Teilbetrag in Höhe von 450.000,00 € ausgeschüttet und in Höhe von 673.311,88 € auf neue Rechnung vorgetragen wird.
- Der Geschäftsführung und dem Aufsichtsrat wurde Entlastung erteilt.
- In Verfolgung des Prüfberichtes zum Jahresabschluss, insbesondere unter der Tatsache, dass die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft festgestellt hat, dass die wirtschaftlichen Verhältnisse der Gesellschaft keinen Anlass zu Beanstandungen geben, sind weitergehende Maßnahmen nicht zu ergreifen.
Die Freigabeerklärung des Landesrechnungshofes für den Jahresabschluss 2023 der Gesellschaft liegt noch nicht vor. Diese wird nachgereicht.
Anlagen zur Drucksache
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