24.09.2025 - 17 Bebauungsplan Nr. 50/2025 "Lückenschluss Drögeh...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 17
- Sitzung:
-
Sitzung der Stadtvertretung
- Gremium:
- Stadtvertretung
- Datum:
- Mi., 24.09.2025
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Sitzung
- Raum:
- Ueckersaal
- Ort:
- Bahnhofstraße 2, 17358 Torgelow
- Beratung:
- öffentlich
- Drucksachenart:
- Drucksache
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Paul Berndt
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss:
- Die Stadtvertretung beschließt in ihrer Sitzung am 24.09.2025 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 50/2025 "Lückenschluss Drögeheide" nach § 13a BauGB (Bebauungsplan der Innenentwicklung). Der Geltungsbereich ist in Anlage 1 dargestellt.
Der Geltungsbereich umfasst folgende Flurstücke:
Gemarkung: Neuenkrug-Forst
Flur: 3
Flurstücke: 9/11, 6/61 (teilweise), 9/2 (tw.), 6/59 (tw.), 6/38 (tw.), 6/6, 6/17,
11/1, 11/2, 6/53 (tw.), 6/56 (tw.), 11/3 (tw.)
Gesamtgröße: ca. 2,9 ha
Ziel ist die Schaffung von Baurecht für Wohngebäude.
- Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB.
- Von der frühzeitigen Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie einer Umweltprüfung wird gemäß § 13a BauGB abgesehen.
- Es ist ortsüblich bekannt zu machen, wo sich die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten kann und dass sich die Öffentlichkeit innerhalb einer bestimmten Frist zur Planung äußern kann.
- Der Flächennutzungsplan der Stadt Torgelow weist gegenwärtig ein Mischgebiet nach § 6 BauNVO aus. Im Bebauungsplan ist ein allgemeines Wohngebiet nach § 4 BauNVO vorgesehen. Der Flächennutzungsplan wird zum Satzungsbeschluss in Form der Berichtigung verfahrensfrei angepasst nach § 13a Abs. 2 Nr. 2 BauGB.
Anlagen zur Drucksache
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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2
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(wie Dokument)
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1,9 MB
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