11.11.2025 - 6 Satzung der Stadt Torgelow...

Beschluss:
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Wortprotokoll

 

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Die Satzung „Plattenbausiedlung“ wurde am 18.08.1997 als Satzungsbeschluss gefasst und am 19.08.1997 bekanntgemacht. Sie umfasste verschiedene Flächen in den Bereichen Stadtmitte, Spechtberg und Drögeheide und verfolgte insbesondere das Ziel, die dortigen Wohnblöcke zu erwerben, um der Stadt eine aktivere Steuerung der städtebaulichen Entwicklung in diesen Gebieten zu ermöglichen. Die in der Satzung bezeichneten Flächen wurden vollständig erworben. Der Satzungszweck gilt damit als erfüllt.

 

Für den Bereich Försterkamp I wurde am 08.04.1999 ein Satzungsbeschluss gefasst, der am 21.04.1999 bekanntgemacht wurde. Seit diesem Zeitpunkt besteht dort eine Vorkaufsrechtssatzung, die bereits teilweise umgesetzt wurde. Ein erheblicher Teil der Flächen im Försterkamp befindet sich inzwischen im Eigentum der Stadt Torgelow. Mit der Entwicklung des Industrie- und Gewerbegebiets Borkenstraße um das Jahr 2010 haben sich die Rahmenbedingungen für den Försterkamp wesentlich verändert. Einige der in der Satzung von 1999 enthaltenen Flächen werden heute nicht mehr benötigt. Daher ist vorgesehen, mit Beschluss Nr. 00-60-095-2025 die Satzung Försterkamp II aufzustellen, deren Geltungsbereich an die aktuellen Gegebenheiten angepasst wird.

 

Für den Bereich Kopernikusstraße 31–34 wurde am 21.02.2001 ein Satzungsbeschluss gefasst, der am 28.02.2001 bekanntgemacht wurde. Ziel der Satzung war der Erwerb der betreffenden Flurstücke des Wohnblocks Kopernikusstraße 31–34, um diesen anschließend abzubrechen. Auf den Flächen befindet sich heute der sogenannte „Hasenspielplatz“. Der Satzungszweck gilt damit als erfüllt.

 

Für das Objekt Bahnhofstraße 9 wurde am 19.02.2003 ein Satzungsbeschluss gefasst, der am 12.03.2003 bekanntgegeben wurde. Die Vorkaufsrechtssatzung wurde erlassen, um das ehemalige Postgebäude erwerben und anschließend sanieren zu können. Die betreffenden Flächen konnten durch die Stadt erworben werden, und das Postgebäude wurde saniert. Der Satzungszweck gilt damit als erfüllt.

 

Beschluss:

Der Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Bau, Verkehr und Umwelt gibt in seiner Sitzung am 11.11.2025 dem Hauptausschuss die Empfehlung die im Anhang beigefügte „Satzung der Stadt Torgelow über die Aufhebung von vier Satzungen über ein besonderes Vorkaufsrecht (Plattenbausiedlungen Beschluss Nr. 2472-97, Försterkamp I - Beschluss Nr. 2641-99, Kopernikusstraße 31-34 – Beschluss Nr. 2472/1-2001, Bahnhofstraße 9 – Beschluss Nr. 2336-2003)“ an die Stadtvertretung zur Beschlussfassung zu überweisen.

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Abstimmungsergebnis:

einstimmig

mehrheitlich

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

laut Vorschlag

Abweichend

X

-

9

0

0

X

-

Wegen Mitwirkungsverbot ausgeschlossen: /

 

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Anlagen zur Drucksache

Online-Version dieser Seite: https://torgelow.sitzung-mv.de/public/to020?TOLFDNR=5422&selfaction=print