Drucksache - 04-10-023-2024

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Heinrichswalde beschließt in ihrer konstituierenden Sitzung am 27.06.2024 ihre Geschäftsordnung in der vorliegenden Fassung.

 

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Finanz. Auswirkung

 

Ja

 

Nein

 

Gesamtkosten der Maßnahme

Einzahlungen/ Erträge (Zuschüsse u. ä.)

Finanzierung durch Haushalt

Jährliche laufende Belastung

(Folgekosten mit kalkulatorischen Kosten abzügl. Folgeerträge und Folgeeinsparungen)

Produkt/ Sachkonto:

 

 

 

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Begründung

Gemäß § 22 Absatz 6 Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern gibt sich die Gemeindevertretung zur Regelung ihrer inneren Angelegenheiten eine Geschäftsordnung. In der Geschäftsordnung werden verbindliche Regelungen für Verfahrensfragen getroffen, die im Zusammenhang mit der Tätigkeit der Gemeindevertretung und ihrer Ausschüsse regelmäßig auftreten.

 

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