Drucksache - 04-10-023-2024
Grunddaten
- Betreff:
-
Geschäftsordnung der Gemeinde Heinrichswalde
- Status:
- öffentlich (Drucksache freigegeben)
- Drucksachenart:
- Drucksache
- Federführend:
- Innere Verwaltung
- Bearbeiter:
- Anett Witthuhn
- Verantwortlich:
- Innere Verwaltung
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Gemeindevertretung Heinrichswalde
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Entscheidung
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27.06.2024
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Begründung
Gemäß § 22 Absatz 6 Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern gibt sich die Gemeindevertretung zur Regelung ihrer inneren Angelegenheiten eine Geschäftsordnung. In der Geschäftsordnung werden verbindliche Regelungen für Verfahrensfragen getroffen, die im Zusammenhang mit der Tätigkeit der Gemeindevertretung und ihrer Ausschüsse regelmäßig auftreten.
