Drucksache - 08-10-001-2024

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hammer a. d. Uecker beschließt in ihrer Sitzung am 24.07.2024 die 5. Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Hammer a. d. Uecker in der vorliegenden Fassung. 

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Finanz. Auswirkung

 

Ja

 

Nein

 

Gesamtkosten der Maßnahme

Einzahlungen/ Erträge (Zuschüsse u. ä.)

Finanzierung durch Haushalt

Jährliche laufende Belastung

(Folgekosten mit kalkulatorischen Kosten abzügl. Folgeerträge und Folgeeinsparungen)

Produkt/ Sachkonto:

 

  

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Begründung

Die Notwendigkeit für die Satzungsänderung ergibt sich aus den Neuregelungen der Kommunal-verfassung Mecklenburg-Vorpommern (Bekanntmachung der Neufassung vom 16.05.2024) und der Ersten Verordnung zur Änderung der Entschädigungsverordnung Mecklenburg-Vorpommern vom 15.05.2024. Die rechtlichen Änderungen sind in der Hauptsatzung entsprechend angepasst worden.

 

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Anlagen

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