Drucksache - 08-30-018--001
Grunddaten
- Betreff:
-
Neubau Feuerwehrgerätehaus und Rückbau des ehemaligen Konsums
- Status:
- öffentlich (Drucksache freigegeben)
- Drucksachenart:
- Drucksache
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Volker Stöckel
- Verantwortlich:
- Stöckel Volker
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Gemeindevertretung Hammer a. d. Uecker
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Entscheidung
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05.12.2024
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Beschlussvorschlag
Die Gemeindevertretung beschließt in ihrer Sitzung am 05.12.2024 den Neubau des neuen Feuerwehrhauses neben dem jetzigen Feuerwehrhaus. Zur Schaffung der erforderlichen Baufreiheit, wird der ehemalige Konsum zurück gebaut. Das jetzige Feuerwehrhaus ist im Bestand zu erhalten.
Die Verwaltung wird beauftragt, die Einwerbung von Fördermitteln für den Rückbau des ehemaligen Konsums zu prüfen und die erforderlichen Fördermittelanträge vorzubereiten.
Der Bürgermeister wird ermächtigt, die Fördermittelanträge zu stellen.
Begründung
Da für die Fahrzeuge der Feuerwehr für die Bauzeit keine Ausweichquartiere vorhanden sind und das Gerätehaus durch den Bauhof der Gemeinde weiter genutzt werden soll, engt sich das Baufeld durch die notwendige Einhaltung der Abstandsflächen nach § 6 LBauO M-V deutlich ein.
Die im Juli 2024 neu gefasste DIN 14092-1 „Feuerwehrhäuser - Teil 1: Planungsgrundlagen“ fordert unter Pkt. 6.5.1 nunmehr in Übereinstimmung mit den schon länger geltenden Unfallverhütungsvorschriften der Feuerwehrunfallkassen, dass die PKW-Zufahrten von der Alarmausfahrt getrennt und auf dem Grundstück kreuzungsfrei vorzusehen sind.
Zudem ist eine Anordnung der Aufstellflächen und der Alarmausfahrten weder zwischen dem jetzigen Gerätehaus und dem ehemaligen Konsum noch nord-westlich vom ehemaligen Konsum möglich. In beiden Fällen kann weder die geforderte Freihaltung der Sichtdreiecke an den Einmündungen der Alarmausfahrten in den öffentlichen Straßenraum noch der kreuzungsfreie Verkehr der ein- und ausrückenden Kräfte gesichert werden.
Um ein zukunftsorientiertes Feuerwehrhaus errichten zu können, welches den aktuellen Vorschriften hinsichtlich eines sicheren Betriebs entspricht und damit dem Schutz von Leben und Gesundheit der Kameradinnen und Kameraden dient, muss der ehemalige Konsum zurück gebaut werden.
Die Verwaltung wird prüfen, ob und welche Fördermittel für den Rückbau eingeworben werden können und die entsprechenden Fördermittelanträge vorbereiten. Der Bürgermeister wird zur Antragstellung ermächtigt.
