Drucksache - 08-60-008-2024
Grunddaten
- Betreff:
-
Bebauungsplan Nr. 03/2024 "Solarfeld Liepe" der Gemeinde Hammer an der Uecker - Aufstellungsbeschluss
- Status:
- öffentlich (Drucksache freigegeben)
- Drucksachenart:
- Drucksache
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Paul Berndt
- Beteiligt:
- Bauamt
- Verantwortlich:
- Bauverwaltung
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
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●
Erledigt
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Gemeindevertretung Hammer a. d. Uecker
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Entscheidung
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05.12.2024
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Beschlussvorschlag
1. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hammer an der Uecker beschließt in ihrer Sitzung am 05.12.2024 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 03/2024 "Solarfeld Liepe". Der Geltungsbereich ist in Anlage 1 dargestellt.
Der Geltungsbereich umfasst folgende Flurstücke:
Gemarkung: Liepe
Flur: 1
Flurstücke: 32/5
Gemarkung: Liepe
Flur: 2
Flurstücke: 28, 41, 42, 43, 44, 45, 46, 47, 64, 65, 70, 71, 74, 75, 76/1, 76/2, 78/1, 78/4, 77/1, 77/2 und 78/1
Gesamtgröße: ca. 58,8 ha
Ziel ist die Schaffung von Baurecht für die Errichtung einer Freiflächen Photovoltaikanlage.
2. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2
BauGB.
3. Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
und die Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umgang
und Detailierungsgrad der Umweltprüfung nach § 4 Abs. 1 BauGB soll elektronisch
hingewiesen werden.
4. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die
allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll in
Form einer Auslegung des Vorentwurfs im Internet sowie ergänzend in Papierform erfolgen.
Der Inhalt der Bekanntmachung der Veröffentlichung im Internet und die nach § 3 Abs. 1 BauGB auszulegenden Unterlagen sollen über das Bau- und Planungsportal M-V zugänglich gemacht werden.
5. Dieser Beschluss wurde maschinell erstellt und ist ohne Unterschrift gültig.
Begründung
Ein privater Vorhabenträger ist an die Gemeinde Hammer an der Uecker herangetreten mit der Bitte um die Aufstellung eines Bebauungsplanes für eine umfangreiche Freiflächenphotovoltaikanlage auf Pachtflächen im Ortsteil Liepe.
Erstmalig wurde dazu ein Grundsatzbeschluss der Gemeindevertretung am 25.10.2023 gefasst, mit dem Ergebnis kein Verfahren einzuleiten, aufgrund der umfassenden Eingriffe in das Ortsbild und die Landschaft.
Anschließend folgte am 01.03.2024 eine Informationsveranstaltung mit den Mitgliedern der Gemeindevertretung, Einwohnern aus Liepe sowie interessierten Bürgern aus Hammer a. d. Uecker und Sandförde, denen der Vorhabenträger das Projekt vorstellte. Den Anwesenden wurde die Möglichkeit gegeben anonym Stimmzettel abzugeben und so ihre Meinung dazu zu äußern. Die Abstimmungsergebnisse lauteten wie folgt:
5 Stimmen Enthaltung
10 Ja-Stimmen
13 Nein-Stimmen
Ziel dieser Veranstaltung war es die Meinungen der direkt betroffenen zu hören und darüber zu entscheiden, ob die Gemeindevertretung noch einmal über einen Aufstellungsbeschluss beraten soll. Die Mehrheit der Anwesenden stimmte gegen das Projekt und die Gemeindevertretung beschloss das Vorhaben nicht nochmal in einer Sitzung zu behandeln. Gründe waren vor allem sich anbahnende Spannungen mit den Bürgern Sandfördes sowie das Orts- und Landschaftsbild.
Darüber hinaus hat sich die Gemeinde Hammer an der Uecker für einen ungelösten Erbfall als gesetzlicher Vertreter bestallen lassen und Grundstücke aus dieser Erbmasse verkauft. Eines dieser Grundstücke war eine ca. 25 ha große Ackerfläche, die mit Beschluss der Gemeindevertretung veräußert wurde mit dem Ziel sie einer sinnvollen landwirtschaftlichen Nutzung zuzuführen. Was der Aufstellung eines Bebauungsplanverfahrens für Photovoltaik widerspricht.
Nun ist der Vorhabenträger an die Gemeinde herangetreten mit verkleinerten Flächenumfang mit der erneuten Bitte um Aufstellung eines Bebauungsplanes zur Schaffung von Baurecht für Freiflächenphotovoltaik. Wird der Aufstellungsbeschluss gefasst, ist anschließend ein Städtebaulicher Vertrag gemäß §11 BauGB mit dem Vorhabenträger abzuschließen zur Durchführung des Verfahrens.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
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1
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(wie Dokument)
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1,5 MB
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