Drucksache - 00-60-059-2025

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtvertretung der Stadt Torgelow beschließt in ihrer öffentlichen Sitzung am 18.06.2025 den Antrag für die Teileinziehung der Straße "Ueckermünder Straße" in Torgelow gemäß § 9 Straßen- und Wegegesetz Mecklenburg-Vorpommern (StrWG-MV) für die Umgestaltung/Sanierung des 1. Bauabschnittes beim Landkreis Vorpommern-Greifswald zu stellen.

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Finanz. Auswirkung

 

Ja

 

Nein

 

Gesamtkosten der Maßnahme

Einzahlungen/ Erträge (Zuschüsse u. ä.)

Finanzierung durch Haushalt

Jährliche laufende Belastung

(Folgekosten mit kalkulatorischen Kosten abzgl. Folgeerträge und Folgeeinsparungen)

Produkt/ Sachkonto:

 

 

 

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Begründung

Auszug aus dem Straßen- und Wegegesetz Mecklenburg-Vorpommern

§ 9 Absatz 2 StrWG-MV - Einziehung, Teileinziehung:

 

"(2)  Aus überwiegenden Gründen des öffentlichen Wohles hat die Straßenaufsichtsbehörde die Straße einzuziehen oder die Widmung auf bestimmte Benutzungsarten oder Benutzerkreise zu beschränken (Teileinziehung). Der Träger der Straßenbaulast ist vorher anzuhören."

 

Die Stadt Torgelow beabsichtigt aus überwiegenden Gründen des öffentlichen Wohls den Antrag für die Straße "Ueckermünder Straße" zur Widmung auf bestimmte Benutzungsarten bzw. Benutzerkreise beschränken zu lassen (Teileinziehung), an die Straßenaufsichtsbehörde zu stellen

 

Bei der Straße Ueckermünder Straße handelt es sich um eine Gemeindestraße mit der katasteramtlichen Bezeichnung Flurstück 41/15 der Flur 5 in der Gemarkung Torgelow. Die Lage ist dem beigefügten Flurkartenauszug zu entnehmen.

Die Stadt Torgelow ist Straßenbaulastträger und für die Verkehrssicherungspflicht und die Unterhaltung zuständig.

 

Die Stadt Torgelow beabsichtigt die Sanierung der Ueckermünder Straße Süd ab der Einmündung von der Bahnhofstraße bis zur Ausfahrt Ueckermünder Straße - Karlsfelder Straße. Des weiteren wird die Grünfläche neugestaltet, umstrukturiert und aufgewertet.

 

Der 1. Bauabschnitt in der Ueckermünder Straße wird umgestaltet zur Mischverkehrsfläche bis zum Einmündungsbereich Zufahrt der Dornbergstraße als verkehrsberuhigter Bereich mit Pflasterwechsel. Eine Durchfahrt wird durch Sperreinrichtungen verhindert.

 

Folgende Verkehrsverhältnisse sind dadurch zu erwarten:

  • Lärmminderung und verbesserte Fahrbahnqualität 
  • verminderte Verkehrsstärke und Geschwindigkeit
  • verminderter Suchverkehr
  • Verbesserung der Verkehrssicherheit
  • unmotorisierter Verkehr auf den Gehwegflächen wird durch Einfahrtschwellen bevorrechtigt
  • motorisierter Verkehr beruhigt
  • vom Straßenraum losgelöste Verkehrsflächen bieten zusätzliche Alternative für Fußgänger und Radfahrer
  • die unübersichtliche, nicht ordnete Kreuzungssituation im Bereich der Dornbergstraße entfällt.

Die Umsetzung dieser Straßenbaumaßnahme bedingt eine Teileinziehung i. S. d. § 9 Abs. 2 StrWG-MV.

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Anlagen

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