Drucksache - 00-60-067-2025

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtvertretung beschließt in ihrer Sitzung am 18.06.2025 die 3. Fortschreibung des Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes (ISEK).

 

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Finanz. Auswirkung

 

Ja

 

Nein

 

Gesamtkosten der Maßnahme

Einzahlungen/ Erträge (Zuschüsse u. ä.)

Finanzierung durch Haushalt

Jährliche laufende Belastung

(Folgekosten mit kalkulatorischen Kosten abzgl. Folgeerträge und Folgeeinsparungen)

Produkt/ Sachkonto:

 

 

 

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Begründung

Das ISEK ist definiert als gebietsbezogenes strategisches und umsetzungsorientiertes Steuerungsinstrument der Stadtentwicklung mit einem ganzheitlichen integrierten Planungsansatz, das in einem dialog- und prozessorientierten Verfahren erarbeitet und fortentwickelt wird.

Eine zeitgemäße und zukunftsfähige Entwicklung der Städte und Gemeinden unterliegt demografischen und gesamtgesellschaftlichen Veränderungen. Daraus ergeben sich komplexe und vielschichtige Aufgaben für die Kommunen mit ihren Teilräumen und dem Umland, um sie an die aktuellen und auch künftigen Herausforderungen anzupassen.

 

Ein ISEK ist aufgrund des gesamtstädtischen und integrierten Ansatzes ein geeignetes Planungsinstrument zur Identifizierung von Problemlagen, zur Entwicklung entsprechender Ziele und möglicher Maßnahmen. Es öffnet das System der hoheitlichen Planung für bürgerschaftliches Engagement und für Partizipation sowie für zukunftsorientierte Handlungsformen. Das ISEK stellt die Koordinierung zwischen räumlichen Ebenen sowie zwischen Fachplanungen dar. Zur Umsetzung werden formelle Instrumente, wie zum Beispiel die Bauleitplanung, genutzt.

Ein ISEK betrachtet die Ebene der Gesamtstadt und berücksichtigt gleichzeitig die örtlichen Gegebenheiten und regionalen Rahmenbedingungen. Dabei sind stadtentwicklungsrelevante Daten für die gesamtstädtische Betrachtung zu erheben und zugleich die Auseinandersetzung mit den Teilräumen, insbesondere mit den Gebieten der städtebaulichen Erneuerung, darzustellen. 

Ein ISEK beinhaltet konkrete, langfristig wirkende und vor allem abgestimmte Lösungen für eine Vielzahl von Herausforderungen und Aufgabengebieten der Entwicklung einer Kommune. Der konkrete Gebietsbezug zur Gesamtstadt oder zum jeweiligen Teilgebiet bietet einerseits eine gute Grundlage für eine problemorientierte Lösungsentwicklung und andererseits fördert es die Kommunikation und Kooperation zwischen den beteiligten Akteuren.

 

Projekte und Maßnahmen zur Entwicklung des jeweils untersuchten Gebietes bilden den Kern eines ISEK. Um diese schlüssig entwickeln zu können, ist eine fundierte Analyse von Stärken und Schwächen, Risiken und Chancen unerlässlich. Dabei sind unterschiedliche Lebenssituationen und Interessen der derzeitigen und zukünftigen Einwohnerinnen und Einwohner zu berücksichtigen. Die anfallenden Kosten und Finanzierungsmöglichkeiten für die Realisierung der Projekte und Maßnahmen sind zu ermitteln und in einem Maßnahmen- und Finanzierungskonzept festzuhalten.

 

Das ISEK ist auf der Grundlage des Monitorings Stadtentwicklung kontinuierlich und unter Berücksichtigung der Veränderungen auf kommunaler Ebene fortzuschreiben.

 

Das Integrierte Stadtentwicklungskonzept (ISEK) der Stadt Torgelow ist nunmehr seit über 20 Jahren das planerische Steuerungsinstrument für die Städtebauförderung und die integrierte Stadtentwicklung.

 

Das ISEK bildet die Entwicklung der Stadt Torgelow in den wichtigsten Lebensbereichen der letzten Jahre ab und trifft Prognosen für die zukünftige Entwicklung. Darüber hinaus werden im ISEK städtebauliche Zielstellungen für die kommenden Jahre festgelegt. Vor allem aber ist es Grundvoraussetzung für zahlreiche Zuwendungen, wie zum Beispiel die Städtebauförderung. Für die Ausweisung eines neuen Sanierungsgebietes in der Werksiedlung  und somit die Finanzierung der Sanierungsmaßnahmen mit 2/3 Förderung an Straßen, Wegen, Plätzen und privaten Gebäuden zu sichern, ist es erforderlich, das ISEK zu aktualisieren. Zuletzt wurde das ISEK im Jahr 2012 fortgeschrieben.

 

Nach einem langen Abstimmungsprozess mit Stadtpolitik, Trägern öffentlicher Belange und Bürgern liegt die 3. Fortschreibung nun abschließend vor.

 

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Anlagen

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