Drucksache - 00-10-064-2025
Grunddaten
- Betreff:
-
Hebesatzsatzung der Stadt Torgelow für das Haushaltsjahr 2025
- Status:
- öffentlich (Drucksache freigegeben)
- Drucksachenart:
- Drucksache
- Federführend:
- Innere Verwaltung und Finanzen
- Bearbeiter:
- Marina Gajewi
- Verantwortlich:
- Gajewi, Marina
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Unterbrochen
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Finanzausschuss der Stadt Torgelow
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Vorberatung
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Geplant
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Hauptausschuss der Stadt Torgelow
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Vorberatung
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Geplant
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Stadtvertretung
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Entscheidung
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18.06.2025
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Begründung
Die Stadtvertretung hat in ihrer Sitzung am 10.12.2024 eine Hebesatzsatzung mit den Hebesätzen Grundsteuer A 380 %, Grundsteuer B 475 % und Gewerbesteuer 450 % beschlossen. Um die Aufkommensneutralität der Grundsteuern für die Stadt zu wahren und damit die für das Haushaltsjahr 2025 geplanten Einnahmen aus den Grundsteuern A und B zu erzielen, sollten diese im zweiten Quartal des Jahres 2025 überprüft und die Hebesätze gegebenenfalls angepasst werden.
Der Stadt vorliegende Messbescheide wurden weiterhin eingepflegt, so dass für die Berechnung der Grundsteuerhebesätze eine gute Ausgangsbasis vorliegt. Zu bedenken ist allerdings, dass dem Finanzamt Greifswald vorliegende Einsprüche sowie Wert- und Artfortschreibungen noch zu gänderten Messbeträgen und damit zu Veränderungen führen können. Ausgeschlossen kann ebenfalls nicht eine fehlerhafte Übermittlung der Messbescheide durch das Finanzamt werden. In Einzelfällen wurden dem Bürger bereits Messbescheide bekannt gegeben, die der Stadt nicht vorgelegen haben. Diese wurden durch die Verwaltung eingearbeitet.
Trotz der Aufkommensneutralität kann von einer Steigerung des erzielbaren Gesamtaufkommens der Grundsteuer ausgegangen werden. Dies ist begründet durch Änderungen, Werterhöhungen von Grundstücken, die im Laufe des Jahres, so auch im Jahr 2025, üblicherweise erfolgen und somit neu sind. Als Beispiele seien die Änderung der Grundstücksart von unbebaut in Einfamilienhaus (wirksame Wertfortschreibungen) genannt oder die Nachveranlagungen aus Vorjahren.
Berechnung der aufkommensneutralen Hebesätze zum Stichtag 08.05.2025
Grundsteuer A
Aus den vorliegenden Messbescheiden ergibt sich
ein Messbetragsvolumen von ca. 3.850 €
Planansatz 2024 für die Grundsteuer A 14.000,00 €
aufkommensneutraler Hebesatz 364 %
Hebesatz aus der Hebesatzsatzung vom 10.12.2024 380 %
Grundsteuer B
Aus den vorliegenden Messbescheiden ergibt sich
ein Messbetragsvolumen von ca. 191.500 €
Haushaltsansatz 2024 Grundsteuer B 1.051.000 €
aufkommensneutraler Hebesatz 549 %
Hebesatz aus der Hebesatzsatzung vom 10.12.2024 475 %
Um die Aufkommensneutralität zu gewährleisten, müsste der Hebesatz der Grundsteuer B um 74 Hebesatzpunkte erhöht und der Hebesatz der Grundsteuer A um 16 Hebesatzpunkte abgesenkt werden.
Aufgrund der noch stetigen Veränderungen wird empfohlen die Hebesätze wie folgt festzulegen:
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Steuerart |
Hebesatz |
Veränderung |
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Grundsteuer A (unverändert) |
380 % |
0 |
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Grundsteuer B |
550 % |
75 % |
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Gewerbesteuer (unverändert) |
450 % |
0 |
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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51,1 kB
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