Drucksache - 08-30-011-2025
Grunddaten
- Betreff:
-
1. Änderung der Satzung zur Regelung des Kostenersatzes für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr Hammer a.d. Uecker
- Status:
- öffentlich (Drucksache freigegeben)
- Drucksachenart:
- Drucksache
- Federführend:
- Bürgeramt
- Bearbeiter:
- Martin Benduhn
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Gemeindevertretung Hammer a. d. Uecker
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Entscheidung
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26.06.2025
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Begründung
Die Feuerwehr Hammer a. d. Uecker übernimmt eine Vielzahl an Aufgaben im Bereich des
Brandschutzes, der technischen Hilfeleistung und des vorbeugenden Gefahrenschutzes.
Neben der akuten Gefahrenabwehr ist insbesondere die Durchführung von
Brandsicherheitswachen eine wichtige präventive Maßnahme, um Brände zu verhindern
und die Sicherheit von Veranstaltungen sowie besonderen betrieblichen Aufgaben zu
gewährleisten.
Zum Ersatz der durch die Einsätze der Feuerwehr und der die Feuerwehr unterstützenden
Organisationen entstandenen Kosten ist unter Anwendung des § 25 Abs. 2 Nr. 7
Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetz M-V (BrschG) der Versanstalter für die
Brandsicherheitswache nach § 21 Abs. 1 Satz 1 verpflichtet. Der Kostenersatz ist unter
Anwendung des § 25 Abs. 3 durch Satzung zu regeln. Dabei können Pauschalsätze
festgesetzt werden.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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158,4 kB
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