Drucksache - 08-10-013-2025
Grunddaten
- Betreff:
-
Hebesatzsatzung der Gemeinde Hammer a. d. Uecker für das Haushaltsjahr 2025
- Status:
- öffentlich (Drucksache freigegeben)
- Drucksachenart:
- Drucksache
- Federführend:
- Innere Verwaltung und Finanzen
- Bearbeiter:
- Katja Günther
- Verantwortlich:
- Gajewi, Marina
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Gemeindevertretung Hammer a. d. Uecker
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Entscheidung
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26.06.2025
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Beschlussvorschlag
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hammer a. d. Uecker beschließt in ihrer Sitzung am 26.06.2025 die in der Gemeindevertretung vom 05.12.2024 beschlossene Satzung über die Festsetzung der Hebesätze für die Grundsteuern und die Gewerbesteuer in der Gemeinde Hammer a. d. Uecker unverändert zu lassen.
Begründung
Die Gemeindevertretung hat in ihrer Sitzung am 05.12.2024 eine Hebesatzsatzung mit den Hebesätzen Grundsteuer A 400 %, Grundsteuer B 380 % und Gewerbesteuer 400 % beschlossen. Um die Aufkommensneutralität der Grundsteuern für die Gemeinde zu wahren und damit die für das Jahr 2025 geplanten Einnahmen der Grundsteuer A und B zu erzielen, sollten diese im zweiten Quartal 2025 überprüft und die Hebesätze gegebenenfalls angepasst werden.
Der Gemeinde vorliegende Messbescheide wurden weiterhin eingepflegt, so dass für die Berechnung der Grundsteuerhebesätze eine gute Ausgangsbasis vorliegt. Zu bedenken ist allerdings, dass dem Finanzamt Greifswald vorliegende Einsprüche sowie Wert- und Artfortschreibungen noch zu geänderten Messbeträgen und damit zu Veränderungen führen können. Ausgeschlossen werden kann ebenfalls nicht eine fehlerhafte Übermittlung der Messbescheide durch das Finanzamt. In Einzelfällen wurden dem Bürger bereits Messbescheide bekannt gegeben, die der Gemeinde nicht vorgelegen haben. Diese wurden durch die Verwaltung eingearbeitet.
Trotz der Aufkommensneutralität kann von einer Steigerung des erzielbaren Gesamtaufkommens der Grundsteuer ausgegangen werden. Dies ist begründet durch Änderungen, Werterhöhungen von Grundstücken, die im Laufe des Jahres, so auch in 2025, üblicherweise erfolgen und somit neu sind. Als Beispiele seien die Änderung der Grundstücksart von unbebaut in Einfamilienhaus (wirksame Wertfortschreibungen) genannt oder die Nachveranlagungen aus Vorjahren.
Berechnung der aufkommensneutralen Hebesätze
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Für die Grundsteuer A |
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aus den vorliegenden Messbescheiden ergibt sich: bisher angeordnet
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11.074 € |
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ein Messbetragsvolumen von ca. |
2.769 € |
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Planansatz 2024 für die Grundsteuer A |
7.000 € |
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aufkommensneutraler Hebesatz |
253 % |
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Hebesatz aus der Hebesatzsatzung |
400 % |
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Für die Grundsteuer B |
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aus den vorliegenden Messbescheiden ergibt sich: bisher angeordnet |
39.051 € |
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ein Messbetragsvolumen von ca. |
10.276 € |
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Haushaltsansatz 2024 Grundsteuer B |
39.400 € |
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aufkommensneutraler Hebesatz |
383 % |
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Hebesatz aus der Hebesatzsatzung |
380 % |
Es wird empfohlen die von der Gemeindevertretung am 05.12.2024 beschlossene Hebesatzsatzung mit den nachfolgenden Hebesätzen bestehen zu lassen.
Steuerart Hebesatz Veränderung
Grundsteuer A 400 % 0
Grundsteuer B 380 % 0
Gewerbesteuer 400 % 0
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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50,8 kB
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