Drucksache - 08-10-014-2025

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hammer a. d. Uecker beschließt in ihrer Sitzung am 26.06.2025 der Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes 2025 zuzustimmen

 

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Finanz. Auswirkung

 

Ja

X

Nein

 

Gesamtkosten der Maßnahme

Einzahlungen/ Erträge (Zuschüsse u. ä.)

Finanzierung durch Haushalt

Jährliche laufende Belastung

(Folgekosten mit kalkulatorischen Kosten abzgl. Folgeerträge und Folgeeinsparungen)

Produkt/ Sachkonto:

 

 

 

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Begründung

Die Gemeinde Hammer a. d. Uecker hat am 22.04.2024 die Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2024 und 2025 beschlossen. Da der Haushalt der Gemeinde gemäß § 16 Absatz 1 GemHVO-Doppik für 2024 und 2025 im Ergebnis- und Finanzhaushalt unausgeglichen war, wurde für das Jahr 2024 die Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes beschlossen. Die Fortschreibung des Haushaltsicherungskonzeptes hat gemäß § 43 Absatz 8 KV jährlich zu erfolgen.

 

Im Ergebnishaushalt beträgt der Saldo, unter Berücksichtigung von vorzutragenden Beträgen des Haushaltsjahres 2023, dem vorläufigen Jahresergebnis 2024 sowie aus dem Planergebnis von 2025 zum Ende des Haushaltsjahres 2025 insgesamt -84.401,66 € und zum Ende des Finanzplanungszeitraumes -236.101,66 €.

 

Der Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen im Finanzhaushalt beträgt, unter Berücksichtigung von vorzutragenden Beträgen des Jahres 2023, dem vorläufigen Jahresabschluss 2024 und dem Planansatz vom 2025 zum Ende des Haushaltsjahres 2025 insgesamt -100.653,86 € und zum Ende des Finanzplanungszeitraumes –263.553,86 €.

 

Der Haushalt 2025 der Gemeinde Hammer a. d. Uecker ist im Ergebnis- und im Finanzhaushalt nicht ausgeglichen.

 

Der Haushalt ist lt. § 43 Abs. 6 Kommunalverfassung M-V in jedem Haushaltsjahr in Planung und Rechnung auszugleichen. Kann der Haushaltsausgleich trotz Ausnutzung aller Sparmöglichkeiten sowie Ausschöpfung aller Ertrags- und Einzahlungsmöglichkeiten nicht erreicht werden, ist gemäß § 43 Abs. 7 Kommunalverfassung M-V ein Haushaltssicherungskonzept zu erstellen. Es sollen die Ursachen für den unausgeglichenen Haushalt beschrieben und Maßnahmen dargestellt werden, durch die der Haushaltsausgleich und eine geordnete Haushaltswirtschaft auf Dauer sichergestellt werden. Es ist der Zeitraum anzugeben, innerhalb dessen der Haushaltsausgleich wieder erreicht wird.

 

Das Haushaltssicherungskonzept wird von der Gemeindevertretung beschlossen.

Es ist über den Konsolidierungszeitraum jährlich fortzuschreiben.

 

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Anlagen

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