Drucksache - 00-30-085-2025

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtvertretung der Stadt Torgelow beschließt in ihrer Sitzung am 24.09.2025 die Satzung zur Regelung des Wochenmarktes der Stadt Torgelow in der vorliegenden Fassung (Anlage).

 

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Finanz. Auswirkung

 

Ja

X

Nein

 

Gesamtkosten der Maßnahme

Einzahlungen/ Erträge (Zuschüsse u. ä.)

Finanzierung durch Haushalt

Jährliche laufende Belastung

(Folgekosten mit kalkulatorischen Kosten abzgl. Folgeerträge und Folgeeinsparungen)

Produkt/ Sachkonto:

1.2.3/ 43229

 

 

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Begründung

Der Satzungsbeschluss erfolgt auf Grundlage des § 5 der aktuell gültigen Fassung der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern, sowie der §§ 67, 68, 60 b und 69 der Gewerbeordnung (GewO) vom 22.02.1999 in der derzeit gültigen Fassung, sowie der Verordnung über die Regelung der Wochenmärkte vom 24.09.1992, GS Mecklenburg-Vorpommern GBI. Nr. B 7100-S-2.

 

Der Wochenmarkt wird seit dem 01.07.2025 in die Verantwortung der Stadt Torgelow (ohne die Marktgilde) durchgeführt.

Die Basis für die Durchführung von Märkten auf öffentlichen Flächen bildet die Marktordnung als Satzung mit den dazugehörigen Gebühren.

 

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Anlagen

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