Drucksache - 00-60-093-2025

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtvertretung der Stadt Torgelow beschließt in ihrer Sitzung am 09.12.2025 die im Anhang beigefügte Satzung der Stadt Torgelow über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes „Werksiedlung“ nach § 142 Baugesetzbuch.

 

Dieser Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.

 

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Finanz. Auswirkung

 

Ja

 

Nein

 

Gesamtkosten der Maßnahme

Einzahlungen/ Erträge (Zuschüsse u. ä.)

Finanzierung durch Haushalt

Jährliche laufende Belastung

(Folgekosten mit kalkulatorischen Kosten abzgl. Folgeerträge und Folgeeinsparungen)

Produkt/ Sachkonto:

 

 

 

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Begründung

Am 10.12.2024 bestätigte die Stadtvertretung mit Beschluss Nr. 00-60-031-2024 die vorbereitenden Untersuchungen „Stadtbereich Südost“. Die vorbereitenden Untersuchungen kamen zu dem Ergebnis, dass im Bereich der Werksiedlung ein Sanierungsgebiet im umfänglichen Verfahren anwendbar ist. Am 20.08.2025 fand eine Abstimmung bezüglich des Sanierungsgebietes und zur Aufnahme in die Städtebauförderung beim Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung in Schwerin statt. In Absprache mit dem Ministerium wurde der Geltungsbereich des Sanierungsgebietes gegenüber der Empfehlung der VU im Westen um vier Grundstücke, die zur historischen Werksiedlung zählen erweitert, um so die gesamte Werksiedlung in den Geltungsbereich einzubeziehen.

 

Es wird von einer Durchführungsfrist der Gesamtmaßnahme von 15 Jahren ausgegangen.

 

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Anlagen

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