Drucksache - 00-10-105-2025

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtvertretung beschließt in ihrer Sitzung am 09.12.2025 die Neufassung der Satzung der Stadt Torgelow für den Eigenbetrieb "Abwasserbetrieb Torgelow".

 

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Finanz. Auswirkung

 

Ja

X

Nein

 

Gesamtkosten der Maßnahme

Einzahlungen/ Erträge (Zuschüsse u. ä.)

Finanzierung durch Haushalt

Jährliche laufende Belastung

(Folgekosten mit kalkulatorischen Kosten abzgl. Folgeerträge und Folgeeinsparungen)

Produkt/ Sachkonto:

 

 

 

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Begründung

Aufgrund der Änderung der Eigenbetriebsverordnung (EigVO M-V)  vom 03.06.2025, in Kraft getreten am 01.07.2025, ist eine Satzungsänderung der bestehenden Satzung der Stadt Torgelow für den Eigenbetrieb "Abwasserbetrieb Torgelow" erforderlich. 

 

Die Änderung der Eigenbetriebsverordnung greift neben dem Doppik-Erleichterungsgesetz (GVOBl. S. 467) und dem Gesetz zur Modernisierung des Kommunalverfassungsrechts (GVOBl. S. 154) auch das Gesetz zur Änderung des Bauproduktenmarktüberwachungsgesetzes, der Landesbauordnung, des Architekten- und Ingenieurgesetzes und der Kommunalverfassung (GVOBl. S. 130) auf. Letzteres beinhaltet Änderungen der Kommunalverfassung, die ebenfalls zum 01.07.2025 in Kraft treten, sodass die Zeitpunkte miteinander korrelieren.
Inhaltlich dienen die Regelungen vornehmlich der Anpassung an höherrangiges Recht. So wurden Änderungen in vergaberechtlichen Angelegenheiten (§§ 5 und 6), die Bildung von Betriebsausschüssen nach dem Zuteilungs- und Benennungsverfahren (§ 7) und personalrechtliche Befugnisse (§ 10) sowie begriffliche Anpassungen aus der Kommunalverfassung übernommen.
Zudem wurde der Rahmen der festzulegenden Wertgrenzen erweitert (§ 18). Ferner ist in der Zusammenstellung und im Vorbericht der Wirtschaftspläne zukünftig einheitlich die um Sonderposten bereinigte bilanzielle Eigenkapitalausstattung zugrunde zu legen (§§ 20 und 21). Zur besseren Nachvollziehbarkeit ist die Ermittlung der Summe der Einzahlungen aus der laufenden Geschäftstätigkeit zum Zwecke der Beurteilung der Genehmigungsbedürftigkeit des Höchstbetrages der Kassenkredite im Vorbericht darzustellen (§ 21). Um die bestehende Regelungslücke zu schließen, wurde zur Aufstellung der Stellenübersicht ein Verweis auf die GemHVO-Doppik vorgenommen. Nicht zuletzt wurde eine Ausnahme von der nichtfinanziellen Erklärung im Lagebericht geschaffen (§ 38).
 

Mit der Neufassung der Satzung der Stadt Torgelow für den Eigenbetrieb "Abwasserbetrieb Torgelow" besteht die Möglichkeit im Interesse der Rechtssicherheit weitere Klarstellungen und Ergänzungen vorzunehmen. Außerdem wurde die Verwendung der geschlechtergerechten Sprache nachgebessert und auf den aktuellen Stand gebracht. 

 

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Anlagen

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