Drucksache - 00-60-096-2025

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtvertretung beschließt in ihrer Sitzung am 09.12.2025 die im Anhang beigefügte „Satzung der Stadt Torgelow über die Aufhebung von vier Satzungen über ein besonderes Vorkaufsrecht (Plattenbausiedlungen Beschluss Nr. 2472-97, Försterkamp I - Beschluss Nr. 2641-99, Kopernikusstraße 31-34 – Beschluss Nr. 2472/1-2001, Bahnhofstraße 9 – Beschluss Nr. 2336-2003)“.

Dieser Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen. 

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Finanz. Auswirkung

 

Ja

 

Nein

 

Gesamtkosten der Maßnahme

Einzahlungen/ Erträge (Zuschüsse u. ä.)

Finanzierung durch Haushalt

Jährliche laufende Belastung

(Folgekosten mit kalkulatorischen Kosten abzgl. Folgeerträge und Folgeeinsparungen)

Produkt/ Sachkonto:

 

 

 

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Begründung

Die Stadt Torgelow hat in der Vergangenheit vier Satzungen über ein besonderes Vorkaufsrecht nach § 25 Baugesetzbuch aufgestellt, zur Umsetzung ihrer städtebaulichen Ziele. Die nachfolgenden Satzungen wurden bereits vor Jahren umgesetzt bzw. sind nicht mehr aktuell und werden zur Schaffung von Rechtssicherheit aufgehoben. Die Aufhebung der folgenden vier Satzungen in einer Aufhebungssatzung wurde mit der Kommunalaufsicht abgestimmt.

 

„Satzung über ein besonderes Vorkaufsrecht nach § 25 BauGB“

- Plattenbausiedlungen

Satzungsbeschluss vom 18.08.1997, bekanntgemacht am 19.08.1997

Diese Satzung umfasste diverse Flächen in Stadtmitte, Spechtberg und Drögeheide und diente insbesondere dem Zweck die Wohnblöcke in diesem Bereich zu erwerben, um so der Stadt eine bessere Kontrolle über diese Bereiche zu ermöglichen. Die in der Satzung benannten Flächen wurden erworben. Der Satzungszweck ist erfüllt.

 

„Satzung über ein besonderes Vorkaufsrecht nach § 25 BauGB für den Bereich Försterkamp“

- Försterkamp I

Satzungsbeschluss vom 08.04.1999, bekanntgemacht am 21.04.1999

Im Bereich Försterkamp besteht seit dem Jahr 1999 eine Vorkaufsrechtssatzung. Diese wurde teilweise bereits umgesetzt. Ein großer Teil der Flächen des Försterkamps befindet sich im Eigentum der Stadt Torgelow. Um 2010 wurde das Industrie- und Gewerbegebiet Borkenstraße geschaffen, wodurch sich die Voraussetzungen für den Försterkamp noch einmal geändert haben. Einige Flächen aus der Satzung von 1999 werden nicht mehr benötigt. Aus diesem Grund ist vorgesehen mit Beschluss Nr. 00-60-095-2025 die Satzung „Försterkamp II“ aufzustellen, mit einem auf die aktuellen Gegebenheiten abgestimmten Geltungsbereich.

 

„Satzung über ein besonderes Vorkaufsrecht nach § 25 BauGB der Stadt Torgelow“

- Kopernikusstraße 31-34

Satzungsbeschluss vom 21.02.2001, bekanntgemacht am 28.02.2001

Ziel dieser Satzung war der Erwerb der Flurstücke des Wohnblockes Kopernikusstraße 31-34, um diesen abzubrechen. Auf diesen Flächen befindet sich heute der sogenannte „Hasenspielplatz“. Der Satzungszweck wurde erfüllt.

 

„Satzung über ein besonderes Vorkaufsrecht nach § 25 BauGB der Stadt Torgelow –Postgebäude, Bahnhofstraße 9 –„

- Bahnhofstraße 9

Satzungsbeschluss vom 19.02.2003, bekanntgemacht am 12.03.2003

Im Jahr 2003 wurde diese Vorkaufsrechtsatzung erlassen, um das ehemalige Postgebäude Bahnhofstraße 9 erwerben und sanieren zu können. Diese Flächen konnten durch die Stadt erworben werden und das Postgebäude wurde saniert. Der Satzungszweck wurde erfüllt.

 

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Anlagen

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