Drucksache - 04-20-018-2025
Grunddaten
- Betreff:
-
Satzung über die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer
- Status:
- öffentlich (Drucksache freigegeben)
- Drucksachenart:
- Drucksache
- Federführend:
- Finanzen
- Bearbeiter:
- Jessica Pinske
- Verantwortlich:
- Finanzen
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
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●
Erledigt
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Gemeindevertretung Heinrichswalde
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Entscheidung
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19.11.2025
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Begründung
Auf Empfehlung der Kommunalaufsicht des Landkreises Vorpommern-Greifswald wurde zur Verbesserung der finanziellen Lage der Gemeinde die Einführung der Zweitwohnungssteuer als Konsolidierungsmaßnahme verbindlich festgeschrieben.
Durch den Verkauf von Grundstücken an Ortsfremde, die ihren Hauptwohnsitz nicht in der Gemeinde Heinrichswalde gemeldet haben, gehen der Gemeinde Schlüsselzuweisungen verloren. Diese sind für die Gemeinde Heinrichswalde aber dringend notwendig, um für alle Bürger (auch mit Zweitwohnsitz) das gemeindliche Leben aufrecht zu erhalten. So trägt die Gemeinde z. B. die Kosten für die Unterhaltung der öffentlichen Wege und Einrichtungen.
Die Gemeinde beabsichtigt, mit der Einführung der Zweitwohnungssteuer einen Steuerausgleich zu erzielen.
Die Höhe des Hebesatzes legt die Gemeinde selbst fest.
Folgende Rechenbeispiele sollen zur Entscheidungsfindung zum zu erhebenden Steuersatz beitragen:
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Hebesatz |
* Nettokaltmiete (monatlich) |
Beispiel A |
Beispiel B |
Steuerertrag bei A |
Steuerertrag bei B |
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15 % |
5,23 € / m² |
25 m² |
40 m² |
235,35 € |
376,56 € |
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20 % |
5,23 € / m² |
25 m² |
40 m² |
313,80 € |
502,08 € |
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25 % |
5,23 € / m² |
25 m² |
40 m² |
392,25 € |
627,60 € |
*: Die Nettokaltmiete ist auf 12 Monate hochzurechnen.
Es wird vorgeschlagen, einen Steuersatz in Höhe von 20 % zu beschließen.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
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1
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(wie Dokument)
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131,2 kB
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