Drucksache - 04-10-019-2025

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Heinrichswalde beschließt in ihrer Sitzung am 19.11.2025 der Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes 2025 zuzustimmen.

 

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Finanz. Auswirkung

 

Ja

X

Nein

 

Gesamtkosten der Maßnahme

Einzahlungen/ Erträge (Zuschüsse u. ä.)

Finanzierung durch Haushalt

Jährliche laufende Belastung

(Folgekosten mit kalkulatorischen Kosten abzgl. Folgeerträge und Folgeeinsparungen)

Produkt/ Sachkonto:

 

 

 

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Begründung

Da der Haushalt 2025 gemäß § 16 Absatz 1 GemHVO-Doppik im Finanzplanungszeitraum im Finanzhaushalt nicht ausgeglichen ist, wurde am 11.06.2025 die Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes für das Haushaltsjahr 2025 beschlossen.

Die Fortschreibung des Haushaltsicherungskonzeptes hat gemäß § 43 Absatz 8 KV jährlich zu erfolgen.

 

Die Umsetzung der geplanten Konsolidierungsmaßnahme 3/2022 – Überprüfung der Einführung der Zweitwohnsitzsteuer ist erfolgt. Die Beschlussvorlage ist Gegenstand der Gemeindevertretersitzung am 19.11.2025. Eine Erhebung der Zweitwohnsitzsteuer ist ab dem 01.01.2026 vorgesehen. Daher ist eine Anpassung der Erzielung der Erträge in den Haushaltsjahren 2025/2026 notwendig.

Die Maßnahme 2/2024 – Überprüfung der Gebührensatzungen und Entgeltordnungen wurde hinsichtlich der Satzungen und Entgeltordnungen geprüft. Die Überprüfung ergab, dass die Maßnahme aus dem Haushaltsicherungskonzept entnommen werden soll.

 

Der Haushalt ist in jedem Haushaltsjahr in Planung und Rechnung auszugleichen (§ 43 Abs. 6 KV M-V). Kann der Haushaltsausgleich trotz Ausnutzung aller Sparmöglichkeiten sowie Ausschöpfung aller Ertrags- und Einzahlungsmöglichkeiten nicht erreicht werden, ist gemäß § 43 Abs. 7 Kommunalverfassung M-V ein Haushaltssicherungskonzept zu erstellen. Es sollen die Ursachen für den unausgeglichenen Haushalt beschrieben und Maßnahmen dargestellt werden, durch die der Haushaltsausgleich und eine geordnete Haushaltswirtschaft auf Dauer sichergestellt werden.

 

Das Haushaltssicherungskonzept wird von der Gemeindevertretung beschlossen.

Es ist über den Konsolidierungszeitraum jährlich fortzuschreiben.

 

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Anlagen

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