Drucksache - 00-10-117-2026

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtvertretung der Stadt Torgelow beschließt in ihrer Sitzung am 10.03.2026 die Neufassung der Hauptsatzung der Stadt Torgelow in der vorliegenden Fassung.

 

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Finanz. Auswirkung

 

Ja

 

Nein

 

Gesamtkosten der Maßnahme

Einzahlungen/ Erträge (Zuschüsse u. ä.)

Finanzierung durch Haushalt

Jährliche laufende Belastung

(Folgekosten mit kalkulatorischen Kosten abzgl. Folgeerträge und Folgeeinsparungen)

Produkt/ Sachkonto:

 

 

 

 

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Begründung

Aufgrund der Änderung der Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern in der zuzeit gültigen Fassung ist eine erneute Änderung der Hauptsatzung der Stadt Torgelow in der Fassung der 12. Änderung vom 18.06.2025 erforderlich. 

 

Die Notwendigkeit ergibt sich in erster Linie aus der Umsetzung des § 42 Abs. 1 Kommunalverfassung, der u. a. regelt, dass in der Hauptsatzung die Bildung und Bezeichnung der Ortsteile einschließlich ihrer räumlichen Abgrenzung auf Basis des Liegenschaftskatasters anhand einer textlichen Beschreibung oder einer grafischen Darstellung festzulegen sind. 

 

Weitere Anpassungen sind durch die Änderung des § 48 Kommunalverfassung zum Erlass einer Nachtragshaushaltssatzung notwendig.

 

Mit der Neufassung der Hauptsatzung der Stadt Torgelow besteht die Möglichkeit im Interesse der Rechtssicherheit Klarstellungen und Ergänzungen vorzunehmen. Außerdem wurde die Verwendung der geschlechtergerechten Sprache nachgebessert und auf den aktuellen Stand gebracht. 

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Anlagen

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