Drucksache - 00-20-119-2026

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtvertretung der Stadt Torgelow beschließt in ihrer Sitzung am 10.03.2026 die Haushaltssatzung der Stadt Torgelow für die Haushaltsjahre 2026 und 2027 sowie die Wirtschaftspläne der Eigenbetriebe “Abwasserbetrieb Torgelow” und “Eigenbetrieb Wohnungswirtschaft Torgelow” für die Wirtschaftsjahre 2026/2027.

 

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Finanz. Auswirkung

 

Ja

 

Nein

 

Gesamtkosten der Maßnahme

Einzahlungen/ Erträge (Zuschüsse u. ä.)

Finanzierung durch Haushalt

Jährliche laufende Belastung

(Folgekosten mit kalkulatorischen Kosten abzügl. Folgeerträge und Folgeeinsparungen)

Produkt/ Sachkonto:

 

 

 

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Begründung

Gemäß den §§ 45 ff. Kommunalverfassung M-V (KV M-V) hat die Stadt für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen. Das gilt auch für Sondervermögen der Stadt (§ 64 KV M-V). Lt. § 53 KV M-V Abs. 3 bedürfen Kassenkredite einer Genehmigung durch die Rechtsaufsichtsbehörde, wenn der in der Haushaltssatzung festgesetzte Höchstbetrag 10 Prozent der im Finanzhaushalt veranschlagten laufenden Einzahlungen übersteigt.

Die Stadt benötigt im Jahr 2026 einen Kassenkredit in Höhe von 1.800.000,00 € (genehmigungsfrei) und im Jahr 2027 in Höhe von 3.300.000,00 €, der durch die Rechtsaufsichtsbehörde genehmigungspflichtig ist. 

Per 31.12.2025 weist die Stadt einen vorläufigen positiven Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen in Höhe 3.313.141,89 € aus. Aufgrund der geplanten negativen Salden der laufenden Ein- und Auszahlungen der Jahre 2026 und 2027 sowie der unter Einhaltung der rechtlichen Vorgaben möglichen Übertragungen von baulichen Unterhaltungen aus dem Jahr 2025 in das Jahr 2026 besteht die Notwendigkeit der Aufnahme von Kassenkrediten.     

Des Weiteren ist vor Auszahlung von Fördermitteln der Nachweis der Überweisung der Investitionen an die Baufirmen bzw. Lieferanten zu erbringen, somit sind diese vorzufinanzieren.

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Anlagen

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