Drucksache - 00-30-121-2026

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtvertretung beschließt in ihrer Sitzung am 10.03.2026 die Erweiterung der Anlage 1 „Gebühren zur Marktordnung“ der Satzung zur Regelung des Wochenmarktes der Stadt Torgelow um den Punkt – Standgebühren je Verkaufsfläche pro Tag: bis 10 m² = 10,00 €.

 

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Finanz. Auswirkung

 

Ja X

 

Nein

 

Gesamtkosten der Maßnahme

Einzahlungen/ Erträge (Zuschüsse u. ä.)

Finanzierung durch Haushalt

Jährliche laufende Belastung

(Folgekosten mit kalkulatorischen Kosten abzgl. Folgeerträge und Folgeeinsparungen)

Produkt/ Sachkonto:

1.2.3.00.000 / 43229000

 

 

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Begründung

Von Händlern des Wochenmarktes der Stadt Torgelow wurde um die Erweiterung der Anlage 1 „Gebühren zur Marktordnung“ gebeten.

Händler, die eine Verkaufsfläche von unter 10 m² einnehmen, sind in der Anlage 1 nicht enthalten.

 

Aktuelles Beispiel – Wochenmarkthändler mit Verkaufsfläche von 7,5 m²:

 

Stadt Torgelow  - 20,00 € Standgebühren

Hansestadt Greifswald           - 12,68 € Standgebühren

Stadt Anklam   - 15,00 € Standgebühren

Stadt Pasewalk  - 11,00 € Standgebühren

Stadt Ueckermünde  - 10,50 € Standgebühren

 

Die Änderung der Anlage 1 zur Marktordnung würde zurzeit einen Händler aktiv begünstigen (von 20,00 € Standgebühr/ Tag auf 10,00 € Standgebühr/Tag – das entspricht 30,00 € weniger Einnahmen im Januar 2026).

 

Ein weiterer Händler, der bis jetzt nur zur Probe anwesend war, würde durch die Änderung in Zukunft ebenfalls begünstigt werden.

Durch die Erweiterung der Anlage 1 wird der Markt jedoch auch attraktiver für neue kleinere Händler.

 

Ohne die Änderung/ Erweiterung der Anlage 1  ist die Teilnahme dieser Händler am Wochenmarkt vakant (lt. Aussage der Händler) , da es schwierig ist, die Standgebühren und zusätzliche Kosten wie Lagerung und Transport der Waren, durch generierte Einnahmen zu decken.

 

Die Stadt Torgelow hätte somit die günstigsten Standgebühren für Händler unter 10 m² in der Umgebung.

 

Der Vorschlag zur Erweiterung der Anlage 1 der Marktordnung beinhaltet, mit der Absenkung den aktiven Händlern des Wochenmarktes entgegenzukommen, um diese nicht zu verlieren, sowie den Markt noch attraktiver für neue Händler zu gestalten.

 

 

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Anlagen

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