Drucksache - 00-00-125-2026

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtvertretung beschließt in ihrer Sitzung am 10.03.2026 gemäß § 44 Abs. 4 Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern der Annahme, der am 09.02.2026 eingezahlten Spende des Jägerbataillon 413 für die Kinder- und Jugendarbeit in der Stadt Torgelow zuzustimmen.

 

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Finanz. Auswirkung

 

Ja

X

Nein

 

Gesamtkosten der Maßnahme

Einzahlungen/ Erträge (Zuschüsse u. ä.)

 

  1.500,00 €

 

 

 

 

Finanzierung durch Haushalt

Jährliche laufende Belastung

(Folgekosten mit kalkulatorischen Kosten abzgl. Folgeerträge und Folgeeinsparungen)

Produkt/ Sachkonto: 3.6.6.00 / 46290002

  

 

 

 

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Begründung

Gemäß § 44 Abs. 4 Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern entscheidet die Stadtvertretung über die Annahme von Spenden soweit eine Wertgrenze von 1.000 Euro überschritten wird.  

 

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