Drucksache - 04-10-021-2026
Grunddaten
- Betreff:
-
Haushaltssatzung der Gemeinde Heinrichswalde für die Haushaltsjahre 2026/2027
- Status:
- öffentlich (Drucksache freigegeben)
- Drucksachenart:
- Drucksache
- Federführend:
- Innere Verwaltung und Finanzen
- Bearbeiter:
- Henry Grunert
- Verantwortlich:
- Finanzen
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Geplant
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Gemeindevertretung Heinrichswalde
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Entscheidung
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23.03.2026
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Begründung
Gemäß den §§ 45 ff Kommunalverfassung M-V (KV M-V) hat die Gemeinde für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen.
Die Haushaltssatzung kann Festsetzungen für zwei Haushaltsjahre, nach Haushaltsjahren getrennt, enthalten. Für die Haushaltsjahre 2026 und 2027 wurde ein Doppelhaushalt erarbeitet.
Lt. § 53 KV M-V Abs. 3 bedürfen Kassenkredite einer Genehmigung durch die Rechtsaufsichtsbehörde, wenn der in der Haushaltssatzung festgesetzte Höchstbetrag 10 Prozent der im Finanzhaushalt veranschlagten laufenden Einzahlungen übersteigt.
Die Gemeinde Heinrichswalde benötigt im Jahr 2026 einen Kassenkredit in Höhe von 250.000,00 €, der durch die Rechtsaufsichtsbehörde genehmigungspflichtig ist. Im Jahr 2027 wird ein genehmigungspflichtiger Kassenkredit in Höhe von 400.000,00 € benötigt.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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721,1 kB
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2
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1,7 MB
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6,7 MB
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