Drucksache - 04-10-021-2026

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Heinrichswalde beschließt in ihrer Sitzung am 23.03.2026 die Haushaltssatzung der Gemeinde Heinrichswalde für die Haushaltsjahre 2026 und 2027.

 

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Finanz. Auswirkung

 

Ja

 

Nein

 

Gesamtkosten der Maßnahme

Einzahlungen/ Erträge (Zuschüsse u. ä.)

Finanzierung durch Haushalt

Jährliche laufende Belastung

(Folgekosten mit kalkulatorischen Kosten abzügl. Folgeerträge und Folgeeinspa_rungen)

Produkt/ Sachkonto:

 

 

 

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Begründung

Gemäß den §§ 45 ff Kommunalverfassung M-V (KV M-V) hat die Gemeinde für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen.

 

Die Haushaltssatzung kann Festsetzungen für zwei Haushaltsjahre, nach Haushaltsjahren getrennt, enthalten. Für die Haushaltsjahre 2026 und 2027 wurde ein Doppelhaushalt erarbeitet.

 

Lt. § 53 KV M-V Abs. 3 bedürfen Kassenkredite einer Genehmigung durch die Rechtsaufsichtsbehörde, wenn der in der Haushaltssatzung festgesetzte Höchstbetrag 10 Prozent der im Finanzhaushalt veranschlagten laufenden Einzahlungen übersteigt.

 

Die Gemeinde Heinrichswalde benötigt im Jahr 2026 einen Kassenkredit in Höhe von 250.000,00 €, der durch die Rechtsaufsichtsbehörde  genehmigungspflichtig ist. Im Jahr 2027 wird ein genehmigungspflichtiger Kassenkredit in Höhe von 400.000,00 € benötigt.

 

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Anlagen

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