Drucksache - 08-00-019-2026

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hammer a. d. Uecker beschließt in ihrer Sitzung am 09.04.2026 gemäß § 44 Abs. 4 Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern die Annahme einer Sachspenden für die Halloweenveranstaltung am 01.11.2025.

 

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Finanz. Auswirkung

 

Ja

X

Nein

 

Gesamtkosten der Maßnahme

Einzahlungen/ Erträge (Zuschüsse u. ä.)

 

1.461,92 €

Finanzierung durch Haushalt

Jährliche laufende Belastung

(Folgekosten mit kalkulatorischen Kosten abzgl. Folgeerträge und Folgeeinsparungen)

Produkt/ Sachkonto: 2.8.1.00 5292

 

 

 

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Begründung

Zur Ausgestaltung der Halloweenveranstaltung am 01.11.2025 wurde durch Gerüstbau SHD Müggenburg GmbH eine statische Sonderkonstruktion auf- und abgebaut. Die Rechnung in Höhe von 1.461,92 € gilt als Sachspende.

 

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