Drucksache - 08-10-021-2026

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hammer a. d. Uecker beschließt in ihrer Sitzung am 09.04.2026 die Neufassung der Hauptsatzung der Gemeinde Hammer a. d. Uecker in der als Anlage beigefügten Fassung.

 

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Finanz. Auswirkung

 

Ja

X

Nein

 

Gesamtkosten der Maßnahme

Einzahlungen/ Erträge (Zuschüsse u. ä.)

Finanzierung durch Haushalt

Jährliche laufende Belastung

(Folgekosten mit kalkulatorischen Kosten abzgl. Folgeerträge und Folgeeinsparungen)

Produkt/ Sachkonto:

 

 

 

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Begründung

Aufgrund der Änderung der Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern in der zurzeit gültigen Fassung ist eine erneute Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Hammer a. d. Uecker in der Fassung der 7. Änderung vom 14.07.2025 erforderlich.

 

Die Notwendigkeit ergibt sich in erster Linie aus der Umsetzung des § 42 Abs. 1 Kommunalverfassung, der u. a. regelt, dass die Ortsteile einschließlich ihrer räumlichen Abgrenzung auf Basis des Liegenschaftskatasters anhand einer textlichen Beschreibung oder grafischen Darstellung festzulegen sind.

 

Weitere Anpassungen sich durch die Änderung des § 48 Kommunalverfassung zum Erlass einer Nachtragshaushaltssatzung notwendig.

 

Mit der Neufassung der Hauptsatzung der Gemeinde Hammer a. d. Uecker besteht die Möglichkeit im Interesse der Rechtssicherheit Klarstellungen und Ergänzungen vorzunehmen. Außerdem wurde die Verwendung der geschlechtergerechten Sprache nachgebessert und auf den aktuellen Stand gebracht.

 

 

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Anlagen

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