Drucksache - 08-10-020-2026

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hammer a. d. Uecker beschließt in ihrer Sitzung am 09.04.2026 die Haushaltssatzung der Gemeinde Hammer a. d. Uecker für die Haushaltsjahre 2026 und 2027.

 

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Finanz. Auswirkung

 

Ja

 

Nein

 

Gesamtkosten der Maßnahme

Einzahlungen/ Erträge (Zuschüsse u. ä.)

Finanzierung durch Haushalt

Jährliche laufende Belastung

(Folgekosten mit kalkulatorischen Kosten abzügl. Folgeerträge und Folgeeinspa_rungen)

Produkt/ Sachkonto:

 

 

 

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Begründung

Gemäß den §§ 45 ff Kommunalverfassung M-V (KV M-V) hat die Gemeinde für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen.

 

Die Haushaltssatzung kann Festsetzungen für zwei Haushaltsjahre, nach Haushaltsjahren getrennt, enthalten. Für die Haushaltsjahre 2026 und 2027 wurde ein Doppelhaushalt erarbeitet.

 

Kassenkredite bedürfen gemäß § 53 Abs. 3 KV M-V  einer Genehmigung durch die untere Rechtsaufsichtsbehörde, wenn der in der Haushaltssatzung festgesetzte Höchstbetrag 10 Prozent der im Finanzhaushalt veranschlagten laufenden Einzahlungen übersteigt.

 

Die Gemeinde Hammer a. d. Uecker benötigt im Jahr 2026 einen Kassenkredit in Höhe von 500.000 € und für das Jahr 2027 in Höhe von 1.100.000 €.

 

Für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen im Bereich Brandschutz benötigt die Gemeinde im Haushaltsjahr 2027 einen Kredit in Höhe von 1.310.000 €.

 

Diese Kredite sind unter Anwendung des  § 52 bzw. § 53 KV M-V durch die untere Rechtsaufsichtsbehörde genehmigungspflichtig.

 

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Anlagen

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