Drucksache - 00-00-135-2026

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtvertretung der Stadt Torgelow beschließt in ihrer Sitzung am 17.06.2026 gemäß § 44 Abs. 4 Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern die Annahme, der am 02.04.2026 eingezahlten Spende der Bootmann GmbH in Höhe von 3.000,00 € für die Kinder- und Jugendarbeit in der Stadt Torgelow. 

 

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Finanz. Auswirkung

 

Ja

X

Nein

 

Gesamtkosten der Maßnahme

Einzahlungen/ Erträge (Zuschüsse u. ä.)

 

  3.000,00 €

 

 

 

 

Finanzierung durch Haushalt

Jährliche laufende Belastung

(Folgekosten mit kalkulatorischen Kosten abzgl. Folgeerträge und Folgeeinsparungen)

Produkt/ Sachkonto:

  

 

 

 

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Begründung

Gemäß § 44 Abs. 4 Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern entscheidet die Stadtvertretung über die Annahme von Spenden soweit eine Wertgrenze von 1.000 Euro überschritten wird.

 

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