Drucksache - 00-10-117--001

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtvertretung der Stadt Torgelow beschließt in ihrer Sitzung am 17.06.2026 die Neufassung der Hauptsatzung der Stadt Torgelow in der vorliegenden Fassung.

 

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Finanz. Auswirkung

 

Ja

 

Nein

 

Gesamtkosten der Maßnahme

Einzahlungen/ Erträge (Zuschüsse u. ä.)

Finanzierung durch Haushalt

Jährliche laufende Belastung

(Folgekosten mit kalkulatorischen Kosten abzgl. Folgeerträge und Folgeeinsparungen)

Produkt/ Sachkonto:

 

 

 

 

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Begründung

Aufgrund von Hinweisen der unteren Rechtsaufsichtsbehörde (uRAB) bezüglich bestehender Rechtsvorschriften ist eine (erneute) Anpassung der Hauptsatzung im § 6 Abs. 6 sowie im § 14 notwendig.

 

Mit der Neufassung der Hauptsatzung der Stadt Torgelow besteht die Möglichkeit, im Interesse der Rechtssicherheit, Klarstellungen und Ergänzungen vorzunehmen. 

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Anlagen

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