Drucksache - 00-60-078-2025

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

  1. Die Stadtvertretung beschließt in ihrer Sitzung am 24.09.2025 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 50/2025 "Lückenschluss Drögeheide" nach § 13a BauGB (Bebauungsplan der Innenentwicklung). Der Geltungsbereich ist in Anlage 1 dargestellt.

 

Der Geltungsbereich umfasst folgende Flurstücke:

Gemarkung:   Neuenkrug-Forst

Flur:    3

Flurstücke:   9/11, 6/61 (teilweise), 9/2 (tw.), 6/59 (tw.), 6/38 (tw.), 6/6, 6/17,

11/1, 11/2, 6/53 (tw.), 6/56 (tw.), 11/3 (tw.)

Gesamtgröße:  ca. 2,9 ha

 

Ziel ist die Schaffung von Baurecht für Wohngebäude.

 

  1. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB.

 

  1. Von der frühzeitigen Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie einer Umweltprüfung wird gemäß § 13a BauGB abgesehen.

 

  1. Es ist ortsüblich bekannt zu machen, wo sich die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten kann und dass sich die Öffentlichkeit innerhalb einer bestimmten Frist zur Planung äußern kann.

 

  1. Der Flächennutzungsplan der Stadt Torgelow weist gegenwärtig ein Mischgebiet nach § 6 BauNVO aus. Im Bebauungsplan ist ein allgemeines Wohngebiet nach § 4 BauNVO vorgesehen. Der Flächennutzungsplan wird zum Satzungsbeschluss in Form der Berichtigung verfahrensfrei angepasst nach § 13a Abs. 2 Nr. 2 BauGB

 

 

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Finanz. Auswirkung

 

Ja

 

Nein

 

Gesamtkosten der Maßnahme

Einzahlungen/ Erträge (Zuschüsse u. ä.)

Finanzierung durch Haushalt

Jährliche laufende Belastung

(Folgekosten mit kalkulatorischen Kosten abzgl. Folgeerträge und Folgeeinsparungen)

Produkt/ Sachkonto:

 

 

 

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Begründung

Im „Zentrum“ von Drögeheide befinden sich einige brachliegende Flächen, die der Wohnungsbaugesellschaft Torgelow mbH und der Stadt Torgelow gehören. Durch den Rückbau von Plattenbauten liegen diese seit einigen Jahren brach. Da eine Umnutzung als Wohnbauflächen aufgrund der Größe und Vielzahl der Baulücken nur über einen Bebauungsplan möglich ist, soll das Bauleitverfahren eröffnet werden. 

Es ist vorgesehen die Kosten des Verfahrens zwischen der Wohnungsbaugesellschaft Torgelow mbH und der Stadt Torgelow nach dem jeweiligen Flächenanteil zu splitten.

 

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Anlagen

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