Drucksache - 00-60-092-2025

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtvertretung beschließt in ihrer Sitzung am 09.12.2025 auf der Grundlage des § 25 Absatz 1 Nr. 1 Baugesetzbuch (BauGB) die Satzung der Stadt Torgelow über ein besonderes Vorkaufsrecht nach § 25 BauGB Nr. 06/2025 „Herrnkamp“.

 

Dieser Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.

 

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Finanz. Auswirkung

 

Ja

 

Nein

 

Gesamtkosten der Maßnahme

Einzahlungen/ Erträge (Zuschüsse u. ä.)

Finanzierung durch Haushalt

Jährliche laufende Belastung

(Folgekosten mit kalkulatorischen Kosten abzgl. Folgeerträge und Folgeeinsparungen)

Produkt/ Sachkonto:

 

 

 

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Begründung

Im Bereich der Gemarkung Herrnkamp wurde im Jahr 1991 durch die ehemalige Gemeinde Torgelow-Holländerei ein Bebauungsplan aufgestellt, der zwei Wohnhaussiedlungen vorsieht. Ein Teil dieses Bebauungsplanes konnte bereits durch die ehemalige Gemeinde umgesetzt werden. Der zweite Teil konnte nicht umgesetzt werden, da sich der Eigentümer dagegen ausgesprochen hat. Die Stadt Torgelow plant langfristig den Erwerb dieser Flächen zur Umsetzung des Bebauungsplanes. Die Satzung über ein besonderes Vorkaufsrecht ermöglicht es der Stadt bei einem Verkauf der Flächen an einen weiteren privaten Eigentümer in den Vertrag einzusteigen und den Käufer zu gleichen Konditionen zu ersetzen, sodass ggf. ein weiteres Brachliegen der Fläche unter einem neuen Eigentümer verhindert werden kann.

 

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Anlagen

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