Drucksache - 00-60-132-2026

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

  1. Nach Abwägung der öffentlichen und privaten Belange untereinander und gegeneinander werden die Hinweise/Anregungen zum Bebauungsplan Nr. 44/2022 „Stellplatzanlage Lindenstraße“ gemäß Drucksache. Nr. 00-60-131-2026 berücksichtigt bzw. zur Kenntnis genommen.

 

  1. Die Stadt Torgelow beschließt in ihrer Sitzung am 17.06.2026 die Satzung über den Bebauungsplan Nr. 44/2022 „Stellplatzanlage Lindenstraße“ in der vorliegenden Fassung nach § 10 BauGB in Verbindung mit § 86 LBauO M-V und billigt die Begründung mit Altlastenuntersuchung und Artenschutzfachbeitrag. Lage und Geltungsbereich sind in der Satzung dargestellt.

Zusätzlich ist gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 2 BauGB der Flächennutzungsplan im Wege der Berichtigung anzupassen.

 

  1. Dieser Beschluss ist nach § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo die Satzung mit Begründung, Altlastenuntersuchung und Artenschutzfachbeitrag während der Sprechstunden eingesehen werden kann. Zusätzlich ist in der Bekanntmachung anzugeben, dass die genannten Unterlagen auf der städtischen Internetseite und dem Bau- und Planungsportal M-V zugänglich sind. Mit der Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan in Kraft.

 

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Finanz. Auswirkung

 

Ja

 

Nein

 

Gesamtkosten der Maßnahme

Einzahlungen/ Erträge (Zuschüsse u. ä.)

Finanzierung durch Haushalt

Jährliche laufende Belastung

(Folgekosten mit kalkulatorischen Kosten abzgl. Folgeerträge und Folgeeinsparungen)

Produkt/ Sachkonto:

 

 

 

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Begründung

Siehe Begründung des Bebauungsplanes.

 

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Anlagen

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